Start Familie und Gesellschaft Scheidungen: „Das Pendel muss wieder zurückschlagen“

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Scheidungen: „Das Pendel muss wieder zurückschlagen“ Drucken
Die Schweiz braucht ein flächendeckendes Netz von Ehe- Familien- und Partnerschaftsberatung und -therapie. Darin waren sich die Teilnehmenden am Podium der MarriageWeek-Konferenz am 9. Februar in Bern (vgl. Bericht in SSF 05/11) einig. Die Tagung befasste sich auch mit Rechtsfragen zur Ehe und kündigte eine Studie über die Kosten von Paartrennungen an.

(SSF/im.) Wenn es der Wirtschaft gut geht, steigen die Scheidungszahlen, wenn die Wirtschaft kriselt, gehen die Zahlen zurück. Dies stellte der Paartherapeut und Professor für klinische Psychologie an der Universität Zürich, Guy Bodenmann, am abschliessenden  Podiumsgespräch fest. Rund die Hälfte der Ehen wird in der Schweiz wieder geschieden. „So kann es nicht weiter gehen“, meinte Guy Bodenmann dazu. Dass es in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten weniger Scheidungen gibt, was statistisch erwiesen sei, erklärte er mit der finanziellen Unsicherheit, die Paare auch von einer Scheidung abhalten könne. Doch es seien auch in solchen Zeiten zu viele, die sich scheiden liessen. „Das Pendel muss wieder zurückschlagen“ – so seine Erwartung. Er hat dazu das Programm Paarlife entwickelt, das Paaren hilft, in einer Krisensituation die Kommunikation wieder einzuüben. Bodenmann beschäftigt auch die Beobachtung, dass sich das Verhalten in Paarbeziehungen von einer auf die nächste Generation übertragt. Das gelte besonders auch für das Scheidungsverhalten.

Den Sexual- und Paartherapeut  beschäftigt daher schon seit längerem eine Idee. Er denkt an eine Institution ähnlich wie Jugend und Sport, welche Projekte und Angebote von Privaten im Bereich Eheberatung und -therapie aufnimmt und mitfinanziert. Damit könnte in der Schweiz ein flächendeckendes Angebot gemacht werden, gab Gasser zu bedenken. „Es ist mein langfristiger politischer Traum“, meinte Gasser dazu.
Konflikte gebe es in jeder Ehebeziehung, sagte der Berner Ehetherapeut Manfred Engeli. „Entscheidend ist, wie man damit umgeht.“ Wichtig sei, dass man in der eigenen Ehe mit Konflikten und Streit ehrlich umgehe. Er legt jedoch mehr Wert auf eine Beratung, wenn die Paare dafür sensibilisiert sind und ist bezüglich Prävention skeptischer als die Gesprächspartner. Es gebe in verschiedenen Ehephasen vergleichbare Probleme. Es sei daher sinnvoll, in der jeweiligen Phase auch ein Beratungsangebot bereit zu halten. Für Bodenmann ist es dagegen „ein Traum, die prophylaktische Sicht zu stärken“.

Die rechtliche Situation der Ehe in der Schweiz

Laut der Rechtsprofessorin und Dekanin an der Universität Luzern, Regina Aebi, ist der Wunsch nach einer dauerhaften guten Beziehung bei Ehepaaren so deutlich ausgeprägt, dass er sich auch in den Gesetzen niedergeschlagen hat. Das Eherecht gehe generell davon aus, dass die Ehe eine feste Beziehung darstellt – auch wenn Scheiden leichter und billiger geworden sei. Zudem möchte kaum jemand Kinder haben, wenn er sich nicht auf einen verlässlichen Partner abstützen könne, so Aebi. Gesellschaft und Wirtschaft müssten dieses Faktum besser wahrnehmen und die Ehen stützen.
Aebi äusserte sich auch zu der vom Bundesamt für Justiz angestrebten „Mankoteilung“. Heute kann in Scheidungsfällen der Mann das Existenzminimum behalten und muss für Alimente nur den Überschuss zahlen. Die Frau muss jedoch, wenn ihr Einkommen zusammen mit den Alimenten nicht zum Leben reicht, Sozialhilfe beantragen. Im Falle der „Mankoteilung“ müssten beide Partner Sozialhilfe beanspruchen, wenn in der Trennung das Einkommen nicht für beide ausreicht. Laut Aebi würde diese Lösung zwar den administrati-ven Aufwand erhöhen, aber auch die Selbstverantwortung der Beteiligten stärken.
Regina Aebi pochte ausserdem auf die Feststellung, dass die Ehe nach wie vor nicht Privatsache sei, sondern eine Angelegenheit der Gesellschaft und der Politik. Das Eherecht selbst sei zwar ein Produkt der gesellschaftlichen Entwicklung, habe aber nach wie vor auch Vorbildcharakter. Aebi verwies dabei auf die bemerkenswerte Formulierung in Art. 159 ZGB, dass Ehepartner zum „einträchtigen Zusammenwirken“ – zum Beispiel bei der Kindererziehung – verpflichtet seien. „Das ist eine Rechtsnorm“, betonte die Juristin.

Die volkswirtschaftlichen Kosten einer Trennung

Eine Scheidung sei gemäss dem neuen Scheidungsracht relativ billig und einfach zu haben, bemerkte Regina Aebi. Hoch dürften jedoch die volkswirtschaftlichen Kosten der hohen Scheidungsrate sein. An der Tagung stellte Pfarrer Christoph Monsch, Präsident von „MarriageWeek Schweiz“, das Projekt einer Erfassung der volkswirtschaftlichen Kosten von Paar-Trennungen vor. Sollten die Zahlen gesamtschweizerisch vorliegen, wäre der politische Druck gegeben, öffentliche Gelder für eine umfassende Beratung und Therapie für Ehepaare zu sprechen. Monsch wies darauf hin, dass allein der Kanton Baselland 67 Mio. Franken pro Jahr für geschuldete Alimentenzahlungen ausgeben müsse. Die Untersuchung würde 140.000 Franken kosten und anhand des Kantons Aargau eine Hochrechnung für die ganze Schweiz machen. Noch fehlt ein Sponsor für diese Studie. Sie stellt aber ein Politikum dar. Der Bundesrat hat sich bis heute trotz parlamentarischer Vorstösse geweigert, eine solche in Auftrag zu geben.