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Nicht nur der relativ hohe Abzug für familienexterne Kinderbetreuung, den gestern der Ständerat beschloss, sondern auch der Entscheid für die Individualbesteuerung von Ehepaaren sind Beschlüsse von gesellschafts-politischer Tragweite.
(SSF) Das Resultat der gestrigen Ständeratsdebatte ist bekannt: Familien mit Kindern sollen ab 2011 steuerlich entlastet werden. Für die ausserfamiliäre Betreuung sollen maximal 12’000 Franken abgezogen werden können. Die Vorlage soll vor allem mittelständischen Familien mit einem Jahreseinkommen zwischen 60’000 und 80’000 Franken zugute kommen. Vorgesehen ist auch ein neuer Elterntarif in der Höhe von 170 Franken pro Kind, der den bestehenden Kinderabzug ergänzen soll. Der Ständerat hat die Vorlage gegen den Widerstand der kantonalen Finanzdirektoren mit nur 2 Gegenstimmen durchgewunken. Danach entschloss sich der Ständerat mit einem Zufallsmehr, die Individualbesteuerung für Ehepaare zu reanimieren, obwohl diese eigentlich schon in der Mottenkiste der Schweizer Politik versenkt worden war.
Es freut die immer zahlreicheren Doppelverdiener unter den jungen Eltern, wenn sie endlich bei der Bundessteuer Abzüge für die Kosten der externen Kinderbetreuung vornehmen können. Denn die Kosten der Kinderkrippe sind hoch und fressen einen grossen Teil des Lohnes wieder weg. Es ärgert aber auch viele Eltern, die bewusst auf zusätzliches Lohneinkommen verzichten, um ihre Kinder selbst zu betreuen. Weshalb sollen nicht auch sie eine Kompensation der finanziellen Nachteile erhalten, die sie mit ihrem Entscheid in Kauf nehmen. Sie verzichten ja nicht nur auf zusätzliches Einkommen, sondern müssen auch kleinere Leistungen bei den Sozialversicherungen und Nachteile bei einer allfälligen späteren Berufstätigkeit in Kauf nehmen. Mit seinem Entscheid unterstützt der Ständerat einseitig das Doppelverdiener-Modell.
Sehr deutlich wird die Gesellschaftspolitik beim Entscheid für die Individualbesteuerung. Erstaunlich, dass der Ständerat sie jetzt auch will, nachdem er sich früher wegen etlicher Nachteile, besonders dem hohen zusätzliche Verwaltungsaufwand, dagegen gewehrt hatte. Die Individualbesteuerung geht davon aus, dass ein Ehepaar lediglich ein Vertrag zwischen zwei ansonsten unabhängigen Individuen ist. Zwar hat der Gedanke, dass man in einer Ehe alles gemeinsam hat und dies miteinander teilt, schon längst an Zustimmung eingebüsst. Die Individualbesteuerung leistet aber zweifellos dem Individualismus auch in der Ehe Vorschub und bestätigt damit einen Trend, der sich bereits in der Sozialversicherungs-Gesetzgebung niedergeschlagen hat. Ausnahme: die AHV sieht nach wie vor Ehepaare als eine Solidar-gemeinschaft und bezahlt ihnen keine Renten wie zwei Singles. Indem der Bund in Ehepaaren nur zwei Individuen sieht, die wie zwei Einzelpersonen zu besteuern sind, schädigt er die Werte der Ehe. Konsequenterweise wird er bald auch beim AHV-Rentensystem nachziehen müssen. Aber das kann teuer werden! |