Familienecke
| Kinderbetreuung: Gleiches Recht für alle |
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Vier Aargauer SVP-Grossräte wollen mit einer Motion erreichen, dass es in Zukunft einen Kinderbetreuungsabzug im Steuergesetz gibt. Sie nahmen den Vorstoss einer EVP Grossrätin auf. (SSF/AZ) Nachdem der Aargauer Grosse Rat ein Postulat der EVP-Grossrätin Esther Gebhard über die Unterstützung von Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, vor zwei Wochen knapp abgelehnt hat, verlangen nun die vier SVP-Grossräte Jörg Hunn, Marianna Mattenberger, Richard Plüss und Jürg Stüssi-Lauterburg, im Steuergesetz einen Kinderbetreuungsabzug einzuführen. Demnach soll die Regierung dem Parlament die Einführung eines Abzuges für die eigenverantwortliche Betreuung der vorschul- und schulpflichtigen Kinder unterbreiten. Die Begründung der Motionäre lautet: Jene Eltern, die ihre Kinder in eigener Verantwortung, ohne staatliche Hilfe, selber betreuen oder innerhalb der Familie betreuen lassen, nehmen in der Regel grosse finanzielle Einbussen in Kauf. Und weil diese Eltern oder Elternteile nicht oder nur teilzeitlich erwerbstätig sein könnten, bestehe eine Diskrepanz zu jenen Eltern, die eine staatlich finanzierte Fremdbetreuung ihrer Kinder in Anspruch nähmen. Komme hinzu, dass eine weitere Ungleichbehandlung beim geltenden Steuerabzug für die Kosten der Fremdbetreuung bestehe. Diese könnten bis zu 6000 Franken vom Einkommen abgezogen werden, derweil es für die eigene Betreuung keine Abzugsmöglichkeit gebe. Diese ungleiche Behandlung soll durch einen Steuerabzug teilweise ausgeglichen werden. „Es darf nicht sein, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, schlechter gestellt sind als solche, die staatliche Leistungen in Anspruch nehmen“, heisst es im Motionstext. |


